Mitgliedschaft + Beitrag
Eine Mitgliedschaft im 1. TTC 1931 Heiligenhaus e.V. ist als aktives oder als passives Mitglied möglich. Die Mitgliedschaft beginnt nach Eingang des Aufnahmeantrags durch eine entsprechende Erklärung des Vereins. Den Antrag auf Mitgliedschaft können Sie in Kürze ganz einfach online durch Ausfüllen des Formulars auf der nächsten Seite Mitgliedsantrag stellen. Für das SEPA-Lastschriftmandat gelten neben den im Aufnahmeantrag erhobenen Daten auch die Erläuterungen zum SEPA-Lastschriftmandat, die Sie hier einsehen können, als vereinbart. Die Mandatsreferenz teilen wir Ihnen mit der Annahme des Antrags auf Mitgliedschaft mit.
Für die Begründung einer Mitgliedschaft ist die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich. Nach Artikel 13 und 14 der EU Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sind wir als Verantwortliche verpflichtet, den von dieser Verarbeitung personenbezogener Daten Betroffenen die in diesen Artikeln genannten Informationen bereit zu stellen. Zur Erfüllung dieser Informationspflicht haben wir ein Merkblatt erstellt, das hier eingesehen werden kann.
Die Arten der Mitgliedschaft:
Die Arten der Mitgliedschaft:
- Die aktiven Mitglieder nutzen die sportlichen Angebote des Vereins und nehmen am Trainings- und/oder Spielbetrieb in einer der Mannschaften teil.
- Für die passiven Mitglieder steht die Förderung und Unterstützung des Vereins durch Sach- oder Geldbeiträge im Vordergrund, sie nutzen die sportlichen Angebote des Vereins in der Regel nicht.
- Ehrenmitglieder werden aufgrund besonderer Verdienste vom Verein ernannt.
Die Mitgliedsbeiträge betragen aufgrund des Beschlusses der Mitgliederversammlung ab 01.01.2024:
- für aktive Mitglieder 13,00€ pro Kalendermonat (Normalbeitrag);
- für Schüler und Studenten als aktive Mitglieder 6,50€ pro Kalendermonat (reduzierter Beitrag);
- für passive Mitglieder 65,00€ pro Kalenderjahr.
Die Mitgliedsbeiträge sind nicht als Spende steuerlich abzugsfähig. Die Beiträge werden einmal jährlich durch Lastschrift eingezogen, beim Normalbeitrag und beim reduzierten Beitrag kann auch halbjährliche Zahlungsweise gewählt werden.
Der Einzug erfolgt zum 01. März und ggfs. 01. September eines jeden Jahres oder dem darauffolgenden Bankarbeitstag.
Eine Mitgliedschaft kann gem. § 7 unserer Satzung mit einer Frist von 4 Wochen zum Ende eines Kalenderhalbjahres gekündigt werden.
Der Einzug erfolgt zum 01. März und ggfs. 01. September eines jeden Jahres oder dem darauffolgenden Bankarbeitstag.
Eine Mitgliedschaft kann gem. § 7 unserer Satzung mit einer Frist von 4 Wochen zum Ende eines Kalenderhalbjahres gekündigt werden.